Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Lehrpläne - Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 312/1985 aufgehoben durch BGBl. Nr. 514/1992Bundesgesetzblatt Nr. 312 aus 1985, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 514 aus 1992,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3 § 2Artikel 3, Paragraph 2
Index
64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche
Beachte
Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (§ 4, BGBl. Nr. 514/1992)Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttretensdatum (Paragraph 4,, Bundesgesetzblatt Nr. 514 aus 1992,)
31. 8. 1992 (1. Klasse)
31. 8. 1993 (2. Klasse)
31. 8. 1994 (3. Klasse)
31. 8. 1995 (4. Klasse)
31. 8. 1996 (5. Klasse)
Abs. 2 enthält materiell Übergangsrecht zur Verordnung BGBl. Nr. 167/1964.Absatz 2, enthält materiell Übergangsrecht zur Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 167 aus 1964,.
Text
§ 2.Paragraph 2,
(1)Absatz eins,Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht, mit welcher der Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergärtnerinnen erlassen wird, BGBl. Nr. 167/1964, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 179/1969, 444/1975, 320/1978, 574/1978 und 478/1980 tritt - unbeschadet des Abs. 2 - hinsichtlich der 1. Klasse mit 31. August 1985, der 2. Klasse mit 31. August 1986, der 3. Klasse mit 31. August 1987 und der 4. Klasse mit 31. August 1988 außer Kraft.Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht, mit welcher der Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergärtnerinnen erlassen wird, Bundesgesetzblatt Nr. 167 aus 1964,, in der Fassung der Verordnungen Bundesgesetzblatt Nr. 179 aus 1969,, 444 aus 1975,, 320 aus 1978,, 574 aus 1978, und 478 aus 1980, tritt - unbeschadet des Absatz 2, - hinsichtlich der 1. Klasse mit 31. August 1985, der 2. Klasse mit 31. August 1986, der 3. Klasse mit 31. August 1987 und der 4. Klasse mit 31. August 1988 außer Kraft. (2)Absatz 2,Für Schüler, die spätestens zu Beginn des Schuljahres 1984/85 in die erste Klasse einer Bildungsanstalt für Kindergärtnerinnen eingetreten sind, können Klassen nach dem im Abs. 1 genannten Lehrplan noch in dem auf die im Abs. 1 genannten Termine jeweils folgenden Schuljahr geführt werden, sofern dies im Hinblick auf die in Betracht kommende Anzahl von Schülern gerechtfertigt ist.Für Schüler, die spätestens zu Beginn des Schuljahres 1984/85 in die erste Klasse einer Bildungsanstalt für Kindergärtnerinnen eingetreten sind, können Klassen nach dem im Absatz eins, genannten Lehrplan noch in dem auf die im Absatz eins, genannten Termine jeweils folgenden Schuljahr geführt werden, sofern dies im Hinblick auf die in Betracht kommende Anzahl von Schülern gerechtfertigt ist.
Zuletzt aktualisiert am
23.01.2025
Dokumentnummer
NOR12101552
Alte Dokumentnummer
N6198514039S